Stand: 06.11.2025. Bitte prüfen Sie vor Beurkundung stets den aktuell gültigen Landessatz.
Grunderwerbsteuer Bayern: aktueller Steuersatz
Der landesrechtliche Grunderwerbsteuersatz in Bayern beträgt 3,5 % des steuerbaren Erwerbsvorgangs (regelmäßig des Kaufpreises inklusive Grundstück). Verbindlich sind die einschlägigen Landesvorschriften und Verwaltungsmitteilungen. Prüfen Sie vor Beurkundung die tagesaktuelle Rechtslage.
Grundlagen, Bundesländer-Übersicht und Rechner finden Sie im Hauptartikel zu Kaufnebenkosten.
Weitere Kaufnebenkosten (Notar, Grundbuch, Makler)
- Notar- & Grundbuch: Richtwerte in der Praxis ca. 1,5–2,0 % des Kaufpreises (abhängig von Beurkundungsumfang, z. B. Grundschuldbestellung, Anderkonto).
- Maklerprovision: Die Gesamthöhe ist frei verhandelbar; bei Kauf von Wohnungen/Einfamilienhäusern durch Verbraucher gilt regelmäßig die hälftige Teilung (§ 656c BGB). Für unbebaute Grundstücke und Mehrfamilienhäuser gelten abweichende Gepflogenheiten.
Nutzen Sie für eine überschlägige Gesamtkalkulation den Rechner im Hauptartikel.
Praxisbeispiele
| Fall | Ansatz | Ergebnis (Nebenkosten) |
| Eigennutzer, Kaufpreis 300.000 € | GrESt 3,5 % • Notar/Grundbuch 1,6 % (Richtwert) • Makler gesamt 3,57 % (Käuferanteil 50 %) | GrESt 10.500 € • Notar/Grundbuch 4.800 € • Makleranteil 5.355 € ⇒ 20.655 € (≈ 6,9 %) |
| Eigennutzer, Kaufpreis 500.000 € | GrESt 3,5 % • Notar/Grundbuch 1,7 % (Richtwert) • Makler gesamt 3,57 % (Käuferanteil 50 %) | GrESt 17.500 € • Notar/Grundbuch 8.500 € • Makleranteil 8.925 € ⇒ 34.925 € (≈ 7,0 %) |
Hinweis: Beispielwerte dienen nur der Orientierung und ersetzen keine individuelle Berechnung.
Checkliste: Unterlagen & Schritte
- Finanzierungsbestätigung/Bonität, Eigenkapitalnachweis
- Vorvertragliche Unterlagen (Exposé, Teilungserklärung, Energieausweis, Protokolle)
- Kaufvertragsentwurf prüfen (Fristen wahren), ggf. unabhängige Beratung einholen
- Beurkundung, Zahlungsabwicklung, Grundschuldbestellung
- Grunderwerbsteuerbescheid abwarten und fristgerecht begleichen
FAQ
Gibt es Freibeträge oder Ermäßigungen?
Landesrechtliche Vergünstigungen oder Sonderregelungen sind möglich. Ob und in welchem Umfang solche Erleichterungen gelten, richtet sich nach der jeweils aktuellen Gesetzes- und Verwaltungslage.
Wer zahlt die Maklerprovision?
Bei Eigennutzern von Wohnungen/Einfamilienhäusern gilt regelmäßig der Halbteilungsgrundsatz (§ 656c BGB). Absprachen, die den Käufer einseitig stärker belasten, sind in der Regel unwirksam.
Quellen
Hinweis:
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