39646 Oebisfelde / Lockstedt
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.
| Kaufpreis: | 119.900 EUR |
| Grundstück: | ca. 7.996 m² |
| Erschl.: | Teilerschlossen |
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Großzügiges Baugrundstück in Lockstedt mit vielseitigem Entwicklungs- und Nutzungspotential
In ruhiger Lage von Oebisfelde / Lockstedt bietet dieses ca. 7.996 m² große Grundstück, bestehend aus vier Flurstücken, attraktive Entwicklungsmöglichkeiten. Die Einstufung als Bauland sowie die mögliche Beurteilung nach § 34 BauGB schaffen eine interessante Grundlage für individuelle Bauvorhaben.
Auf dem Grundstück befinden sich zwei abrissreife Altbestände, sodass Erwerber die Fläche nach eigenen Vorstellungen neu gestalten und entwickeln können. Die großzügige Grundstücksgröße eröffnet vielfältige Perspektiven für Wohnnutzungen sowie weitere gebietsverträgliche Nutzungsmöglichkeiten.
Nach Auskunft des zuständigen Bauamts können – vorbehaltlich einer konkreten Prüfung – Nutzungen gemäß § 5 BauNVO in Betracht kommen. Die Stadt Oebisfelde-Weferlingen hat ihre Entwicklungsabsichten im Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung der Bestandsnutzung definiert. Die verbindliche Klärung geplanter Vorhaben sollte im Rahmen einer Bauvoranfrage oder eines Bauvorbescheids erfolgen.
Hinsichtlich der leitungsgebundenen Erschließung wird eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen empfohlen.
Nutzen Sie diese seltene Gelegenheit, ein entwicklungsfähiges Grundstück mit vielseitigem Potenzial in ruhiger und zugleich gut angebundener Lage zu erwerben.
In ruhiger Lage von Oebisfelde / Lockstedt bietet dieses ca. 7.996 m² große Grundstück, bestehend aus vier Flurstücken, attraktive Entwicklungsmöglichkeiten. Die Einstufung als Bauland sowie die mögliche Beurteilung nach § 34 BauGB schaffen eine interessante Grundlage für individuelle Bauvorhaben.
Auf dem Grundstück befinden sich zwei abrissreife Altbestände, sodass Erwerber die Fläche nach eigenen Vorstellungen neu gestalten und entwickeln können. Die großzügige Grundstücksgröße eröffnet vielfältige Perspektiven für Wohnnutzungen sowie weitere gebietsverträgliche Nutzungsmöglichkeiten.
Nach Auskunft des zuständigen Bauamts können – vorbehaltlich einer konkreten Prüfung – Nutzungen gemäß § 5 BauNVO in Betracht kommen. Die Stadt Oebisfelde-Weferlingen hat ihre Entwicklungsabsichten im Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung der Bestandsnutzung definiert. Die verbindliche Klärung geplanter Vorhaben sollte im Rahmen einer Bauvoranfrage oder eines Bauvorbescheids erfolgen.
Hinsichtlich der leitungsgebundenen Erschließung wird eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Ver- und Entsorgungsunternehmen empfohlen.
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