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Energieausweis für Ihre Immobilie: einfach online anfragen

Wer eine Immobilie verkauft oder vermietet, benötigt in vielen Fällen einen Energieausweis und muss bestimmte Energiekennwerte in der Immobilienanzeige angeben. Über unseren externen Partner können Eigentümerinnen, Eigentümer und Immobilienanbieter den passenden Energieausweis bequem online anfragen.

Anzeige / Affiliate-Link: Diese Seite enthält Links zu einem externen Partner (energieausweis48.de). Wenn Sie über einen dieser Links eine Anfrage stellen oder bestellen, erhalten wir gegebenenfalls eine Provision. Für Sie entstehen dadurch keine Mehrkosten.
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Energieausweis für Haus oder Wohnung online anfragen

Energieausweis bequem online anfragen. KI-generiert mit chatgpt.com

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Für Immobilienanzeigen

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Wichtige Energiekennwerte für Verkauf oder Vermietung vorbereiten.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis

Verbrauch oder Bedarf

Der Anbieter unterstützt Sie bei der Auswahl des passenden Ausweistyps.

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Bequem Daten eintragen und Anfrage direkt beim Partner starten.

Warum ein Energieausweis wichtig ist

Der Energieausweis enthält zentrale Informationen zur energetischen Qualität einer Immobilie. Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis in kommerziellen Immobilienanzeigen gemacht werden, sofern ein Energieausweis zu diesem Zeitpunkt vorliegt.

  • Hilft Interessenten, die Energieeffizienz einer Immobilie besser einzuschätzen
  • Kann für Immobilienanzeigen relevante Pflichtangaben liefern
  • Ist bei Besichtigungen beziehungsweise auf Verlangen vorzulegen
  • Wird je nach Immobilie als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellt
  • Kann die Vermarktung professioneller und vollständiger wirken lassen

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Ob und welcher Energieausweis erforderlich ist, hängt vom konkreten Gebäude und dem jeweiligen Vermarktungsfall ab.

Tipp für Immobilienanbieter

Erfassen Sie die Energieausweis-Daten möglichst frühzeitig, bevor Sie Ihre Immobilie veröffentlichen. So vermeiden Sie unvollständige Inserate und Rückfragen von Interessenten.

  • Art des Ausweises prüfen: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
  • Kennwerte sorgfältig übernehmen
  • Baujahr & Energieträger für die Anzeige bereithalten

Häufige Fragen zum Energieausweis

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Welchen Energieausweis benötigen Sie?

Für Verkauf oder Vermietung kommen in der Regel zwei Arten von Energieausweisen in Betracht: der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis. Welche Variante passt, hängt vor allem von Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten, energetischem Zustand und vorhandenen Verbrauchsdaten ab.

Verbrauchsausweis

Wenn ausreichende Verbrauchsdaten vorliegen

Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen Jahre. Er kann bei vielen Bestandsgebäuden eine passende und oft einfachere Variante sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

  • Verbrauchsdaten über mindestens 36 zusammenhängende Monate erforderlich
  • Jüngste Abrechnungsperiode darf nicht zu weit zurückliegen
  • Längere Leerstände müssen berücksichtigt werden
  • Geeignet, wenn das Gebäude nicht unter die Bedarfsausweis-Pflicht fällt

Tabellarische Kurzübersicht

Die folgende Übersicht hilft Ihnen bei der ersten Einschätzung, ob eher ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis infrage kommt. Die endgültige Prüfung erfolgt direkt beim externen Anbieter.

Ihre Situation Empfohlene Auswahl Kurz erklärt Ausweistyp
Gebäude hat 5 oder mehr Wohnungen und es liegen Verbrauchsdaten für mindestens 36 zusammenhängende Monate vor. Verbrauchsausweis Der Ausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre. Verbrauchsausweis
Gebäude hat weniger als 5 Wohnungen, Bauantrag war vor dem 01.11.1977 und es liegt kein Nachweis über den Wärmeschutzstandard 1977 oder eine entsprechende Modernisierung vor. Bedarfsausweis Bei älteren kleinen Wohngebäuden kann ein Bedarfsausweis gesetzlich erforderlich sein. Bedarfsausweis
Es liegen keine vollständigen Verbrauchsdaten für mindestens 36 zusammenhängende Monate vor. Bedarfsausweis Ohne ausreichende Verbrauchsdaten ist ein Verbrauchsausweis in der Regel nicht geeignet. Bedarfsausweis
Gebäude ist neu gebaut, umfassend saniert oder es handelt sich um einen Sonderfall. Bedarfsausweis prüfen In diesen Fällen sollte der passende Ausweistyp direkt fachlich geprüft werden. Bedarfsausweis prüfen
Sie sind unsicher bei Baujahr, Wohneinheiten, Verbrauchsdaten oder energetischem Zustand. Erst prüfen lassen Wenn wichtige Angaben fehlen, sollte die Auswahl nicht allein anhand einer Tabelle erfolgen. Prüfen

Hinweis: Diese Tabelle dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung oder fachliche Prüfung. Die endgültige Auswahl und Bestellung erfolgt direkt beim externen Anbieter.

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Passenden Energieausweis direkt online anfragen

Sie wissen bereits, welcher Ausweistyp für Ihre Immobilie infrage kommt?
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Schnell-Check: Welcher Ausweis passt wahrscheinlich?

Beantworten Sie die folgenden Fragen. Die Entscheidungshilfe gibt eine unverbindliche Orientierung, welcher Link für Ihre Bestellung voraussichtlich der richtige ist.

1. Handelt es sich um ein Wohngebäude?

2. Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?

3. Wurde der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt?

4. Gibt es einen Nachweis über Wärmeschutzstandard 1977 oder entsprechende energetische Modernisierung?

5. Liegen Verbrauchsdaten für mindestens 36 zusammenhängende Monate vor?

Voraussichtlich: Bedarfsausweis

Nach Ihren Angaben spricht vieles dafür, dass Sie einen Bedarfsausweis benötigen oder dass dieser die sicherere Wahl ist. Das gilt insbesondere bei älteren kleinen Wohngebäuden ohne Nachweis über den Wärmeschutzstandard 1977 oder bei fehlenden Verbrauchsdaten.

Voraussichtlich: Verbrauchsausweis möglich

Nach Ihren Angaben kann ein Verbrauchsausweis in Betracht kommen, insbesondere wenn das Gebäude nicht unter die besondere Bedarfsausweis-Pflicht fällt und vollständige Verbrauchsdaten über mindestens 36 zusammenhängende Monate vorliegen.

Bitte erst prüfen lassen

Ihre Angaben reichen für eine klare Orientierung noch nicht aus. Das ist häufig der Fall, wenn Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten, Verbrauchsdaten oder Modernisierungsnachweise unklar sind.

In solchen Fällen ist der Bedarfsausweis oft die sicherere Variante, weil er nicht auf vollständige Verbrauchsdaten angewiesen ist. Lassen Sie die endgültige Auswahl jedoch direkt beim Anbieter prüfen.

Faustregel

Wenn Ihr Gebäude älter ist, weniger als fünf Wohneinheiten hat und Sie keinen Nachweis über den Wärmeschutzstandard 1977 oder eine entsprechende Modernisierung haben, wählen Sie eher den Bedarfsausweis.

Wenn Ihr Gebäude neuer ist oder mindestens fünf Wohneinheiten hat und vollständige Verbrauchsdaten vorhanden sind, kann häufig ein Verbrauchsausweis in Betracht kommen.

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis im Vergleich

Kriterium Bedarfsausweis Verbrauchsausweis
Grundlage Berechnung anhand Gebäude, Hülle und Anlagentechnik Tatsächlicher Energieverbrauch der vergangenen Jahre
Typische Nutzung Altbau, fehlende Verbrauchsdaten, Neubau, bestimmte Sanierungen Bestandsgebäude mit vollständigen und belastbaren Verbrauchsdaten
Datenbedarf Gebäudedaten, Baujahr, Bauteile, Heizung, Modernisierungen Verbrauchsdaten aus mindestens 36 zusammenhängenden Monaten
Bei älteren kleinen Wohngebäuden Häufig erforderlich Nur möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind
Wenn Verbrauchsdaten fehlen In der Regel die passende Variante In der Regel nicht geeignet

Wann Sie besonders sorgfältig prüfen sollten

  • Altes Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus: Bei Bauantrag vor dem 01.11.1977 und ohne Nachweis zum Wärmeschutzstandard 1977 ist häufig der Bedarfsausweis erforderlich.
  • Unvollständige Verbrauchsdaten: Wenn keine belastbaren Verbrauchsdaten für mindestens 36 zusammenhängende Monate vorliegen, ist ein Verbrauchsausweis in der Regel nicht die richtige Wahl.
  • Längerer Leerstand: Leerstände können die Verbrauchswerte verfälschen und müssen fachlich berücksichtigt werden.
  • Gemischt genutzte Gebäude: Bei Wohn- und Gewerbenutzung kann eine gesonderte Prüfung erforderlich sein.
  • Denkmal oder Sonderfall: Für bestimmte Gebäude können Ausnahmen oder besondere Regeln gelten.
Unsicher?

Wenn Sie nicht sicher sind, welchen Ausweis Sie benötigen, wählen Sie zunächst die allgemeine Anfrage oder lassen Sie die Auswahl direkt beim Anbieter prüfen.

Allgemeine Energieausweis-Anfrage

Energieausweis online anfragen: so gehen Sie vor

  1. Immobilienart wählen – zum Beispiel Haus, Wohnung oder gewerbliches Objekt.
  2. Objektdaten bereithalten – Baujahr, Wohnfläche, Heizungsart und Verbrauchsdaten prüfen.
  3. Ausweistyp klären – der Anbieter hilft bei Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.
  4. Anfrage absenden – Daten direkt beim externen Partner übermitteln.
  5. Energiekennwerte nutzen – Angaben anschließend korrekt in Ihr Immobilieninserat übernehmen.

Die konkrete Prüfung, Beauftragung und Abwicklung erfolgt direkt beim externen Anbieter.

Diese Daten sind häufig hilfreich

  • → Adresse und Gebäudetyp
  • → Baujahr des Gebäudes
  • → Wohn- beziehungsweise Nutzfläche
  • → Heizungsart und wesentlicher Energieträger
  • → Verbrauchsdaten der letzten Jahre, falls vorhanden
  • → Modernisierungen, Dämmung oder Fenstererneuerungen

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Energieausweis direkt online anfragen

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Für wen ist die Online-Anfrage besonders sinnvoll?

Private Eigentümer

Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchten und noch keinen aktuellen Energieausweis haben.

Vermieter

Wenn Sie vor einer Neuvermietung prüfen möchten, welche Energieausweis-Angaben für Ihr Inserat benötigt werden.

Immobilienanbieter

Wenn Sie Exposés und Online-Inserate vollständig vorbereiten und Rückfragen zur Energieeffizienz reduzieren möchten.

Transparenzhinweis zu unserem Partnerlink

clever-immobilien.de stellt Ihnen auf dieser Seite Informationen rund um den Energieausweis bereit und verweist auf einen externen Anbieter. Der Link ist als Anzeige beziehungsweise Affiliate-Link gekennzeichnet.

Wenn Sie den Link nutzen, verlassen Sie clever-immobilien.de und gelangen zum Angebot eines externen Dienstleisters. Vertragspartner für die Erstellung oder Beauftragung eines Energieausweises wird nicht clever-immobilien.de, sondern der jeweilige Anbieter.

FAQ zum Energieausweis

Ein Energieausweis ist insbesondere bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing von Gebäuden beziehungsweise Nutzungseinheiten relevant. In vielen Vermarktungssituationen müssen Energiekennwerte bereits in der Immobilienanzeige berücksichtigt werden, sofern ein Energieausweis vorliegt.
Der Verbrauchsausweis basiert in der Regel auf gemessenen Verbrauchswerten. Der Bedarfsausweis bewertet den rechnerischen Energiebedarf eines Gebäudes anhand baulicher und technischer Eigenschaften. Welcher Ausweis zulässig oder sinnvoll ist, hängt vom konkreten Objekt ab.
Viele Anbieter ermöglichen eine Online-Anfrage. Je nach Gebäude, Ausweistyp und Datenlage können weitere Angaben oder Unterlagen erforderlich sein. Die konkrete Prüfung erfolgt direkt durch den externen Anbieter.
Nein. clever-immobilien.de stellt Informationen bereit und verlinkt auf einen externen Anbieter. Die Beauftragung, Prüfung, Erstellung und Abrechnung erfolgen direkt über den externen Anbieter.
Weil clever-immobilien.de bei einer Anfrage oder Bestellung über den Partnerlink gegebenenfalls eine Provision erhält. Diese Kennzeichnung sorgt für Transparenz. Für Nutzerinnen und Nutzer entstehen dadurch keine Mehrkosten.
Wenn ein Energieausweis vorliegt, können je nach Objekt unter anderem Art des Energieausweises, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse relevant sein. Prüfen Sie die Angaben sorgfältig, bevor Sie Ihr Inserat veröffentlichen.

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