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Energieausweis für Ihre Immobilie: einfach online anfragen
Wer eine Immobilie verkauft oder vermietet, benötigt in vielen Fällen einen Energieausweis und muss bestimmte Energiekennwerte in der Immobilienanzeige angeben. Über unseren externen Partner können Eigentümerinnen, Eigentümer und Immobilienanbieter den passenden Energieausweis bequem online anfragen.
- Für Verkauf
- Für Vermietung
- Verbrauchs- oder Bedarfsausweis prüfen
Energieausweis bequem online anfragen. KI-generiert mit chatgpt.com
Für Immobilienanzeigen
Wichtige Energiekennwerte für Verkauf oder Vermietung vorbereiten.
Verbrauch oder Bedarf
Der Anbieter unterstützt Sie bei der Auswahl des passenden Ausweistyps.
Online anfragen
Bequem Daten eintragen und Anfrage direkt beim Partner starten.
Warum ein Energieausweis wichtig ist
Der Energieausweis enthält zentrale Informationen zur energetischen Qualität einer Immobilie. Bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing müssen bestimmte Angaben aus dem Energieausweis in kommerziellen Immobilienanzeigen gemacht werden, sofern ein Energieausweis zu diesem Zeitpunkt vorliegt.
- Hilft Interessenten, die Energieeffizienz einer Immobilie besser einzuschätzen
- Kann für Immobilienanzeigen relevante Pflichtangaben liefern
- Ist bei Besichtigungen beziehungsweise auf Verlangen vorzulegen
- Wird je nach Immobilie als Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erstellt
- Kann die Vermarktung professioneller und vollständiger wirken lassen
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine Rechtsberatung. Ob und welcher Energieausweis erforderlich ist, hängt vom konkreten Gebäude und dem jeweiligen Vermarktungsfall ab.
Erfassen Sie die Energieausweis-Daten möglichst frühzeitig, bevor Sie Ihre Immobilie veröffentlichen. So vermeiden Sie unvollständige Inserate und Rückfragen von Interessenten.
- Art des Ausweises prüfen: Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis
- Kennwerte sorgfältig übernehmen
- Baujahr & Energieträger für die Anzeige bereithalten
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Welchen Energieausweis benötigen Sie?
Für Verkauf oder Vermietung kommen in der Regel zwei Arten von Energieausweisen in Betracht: der Bedarfsausweis und der Verbrauchsausweis. Welche Variante passt, hängt vor allem von Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten, energetischem Zustand und vorhandenen Verbrauchsdaten ab.
Wenn das Gebäude genauer berechnet werden soll oder muss
Der Bedarfsausweis basiert auf den technischen und baulichen Eigenschaften des Gebäudes, zum Beispiel Dämmung, Fenster, Heizung und Gebäudehülle. Er ist besonders relevant, wenn keine ausreichenden Verbrauchsdaten vorliegen oder gesetzlich ein Bedarfsausweis erforderlich ist.
- Geeignet bei fehlenden oder unvollständigen Verbrauchsdaten
- Geeignet bei Leerstand, stark wechselnder Nutzung oder untypischem Verbrauch
- Häufig erforderlich bei älteren kleinen Wohngebäuden
- Für Neubauten und bestimmte Sanierungsfälle maßgeblich
Besonders wichtig: Bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 01.11.1977 ist regelmäßig ein Bedarfsausweis erforderlich, wenn kein Nachweis über das Wärmeschutzniveau 1977 oder eine entsprechende spätere energetische Verbesserung vorliegt.
Wenn ausreichende Verbrauchsdaten vorliegen
Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der vergangenen Jahre. Er kann bei vielen Bestandsgebäuden eine passende und oft einfachere Variante sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Verbrauchsdaten über mindestens 36 zusammenhängende Monate erforderlich
- Jüngste Abrechnungsperiode darf nicht zu weit zurückliegen
- Längere Leerstände müssen berücksichtigt werden
- Geeignet, wenn das Gebäude nicht unter die Bedarfsausweis-Pflicht fällt
Der Verbrauchsausweis ist nicht für jeden Fall zulässig. Bei älteren kleinen Wohngebäuden kann trotz vorhandener Verbrauchsdaten ein Bedarfsausweis erforderlich sein.
Tabellarische Kurzübersicht
Die folgende Übersicht hilft Ihnen bei der ersten Einschätzung, ob eher ein Verbrauchsausweis oder ein Bedarfsausweis infrage kommt. Die endgültige Prüfung erfolgt direkt beim externen Anbieter.
| Ihre Situation | Empfohlene Auswahl | Kurz erklärt | Ausweistyp |
|---|---|---|---|
| Gebäude hat 5 oder mehr Wohnungen und es liegen Verbrauchsdaten für mindestens 36 zusammenhängende Monate vor. | Verbrauchsausweis | Der Ausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten Jahre. | Verbrauchsausweis |
| Gebäude hat weniger als 5 Wohnungen, Bauantrag war vor dem 01.11.1977 und es liegt kein Nachweis über den Wärmeschutzstandard 1977 oder eine entsprechende Modernisierung vor. | Bedarfsausweis | Bei älteren kleinen Wohngebäuden kann ein Bedarfsausweis gesetzlich erforderlich sein. | Bedarfsausweis |
| Es liegen keine vollständigen Verbrauchsdaten für mindestens 36 zusammenhängende Monate vor. | Bedarfsausweis | Ohne ausreichende Verbrauchsdaten ist ein Verbrauchsausweis in der Regel nicht geeignet. | Bedarfsausweis |
| Gebäude ist neu gebaut, umfassend saniert oder es handelt sich um einen Sonderfall. | Bedarfsausweis prüfen | In diesen Fällen sollte der passende Ausweistyp direkt fachlich geprüft werden. | Bedarfsausweis prüfen |
| Sie sind unsicher bei Baujahr, Wohneinheiten, Verbrauchsdaten oder energetischem Zustand. | Erst prüfen lassen | Wenn wichtige Angaben fehlen, sollte die Auswahl nicht allein anhand einer Tabelle erfolgen. | Prüfen |
Hinweis: Diese Tabelle dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung oder fachliche Prüfung. Die endgültige Auswahl und Bestellung erfolgt direkt beim externen Anbieter.
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Passenden Energieausweis direkt online anfragen
Sie wissen bereits, welcher Ausweistyp für Ihre Immobilie infrage kommt?
Starten Sie jetzt die Anfrage beim externen Anbieter.
Schnell-Check: Welcher Ausweis passt wahrscheinlich?
Beantworten Sie die folgenden Fragen. Die Entscheidungshilfe gibt eine unverbindliche Orientierung, welcher Link für Ihre Bestellung voraussichtlich der richtige ist.
1. Handelt es sich um ein Wohngebäude?
2. Wie viele Wohneinheiten hat das Gebäude?
3. Wurde der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt?
4. Gibt es einen Nachweis über Wärmeschutzstandard 1977 oder entsprechende energetische Modernisierung?
5. Liegen Verbrauchsdaten für mindestens 36 zusammenhängende Monate vor?
Voraussichtlich: Bedarfsausweis
Nach Ihren Angaben spricht vieles dafür, dass Sie einen Bedarfsausweis benötigen oder dass dieser die sicherere Wahl ist. Das gilt insbesondere bei älteren kleinen Wohngebäuden ohne Nachweis über den Wärmeschutzstandard 1977 oder bei fehlenden Verbrauchsdaten.
Bitte lassen Sie die endgültige Zulässigkeit direkt beim Anbieter prüfen.
Voraussichtlich: Verbrauchsausweis möglich
Nach Ihren Angaben kann ein Verbrauchsausweis in Betracht kommen, insbesondere wenn das Gebäude nicht unter die besondere Bedarfsausweis-Pflicht fällt und vollständige Verbrauchsdaten über mindestens 36 zusammenhängende Monate vorliegen.
Bitte beachten Sie: Der Verbrauchsausweis hängt von den konkreten Verbrauchsdaten und der Zulässigkeit im Einzelfall ab. Die finale Prüfung erfolgt beim Anbieter.
Bitte erst prüfen lassen
Ihre Angaben reichen für eine klare Orientierung noch nicht aus. Das ist häufig der Fall, wenn Baujahr, Anzahl der Wohneinheiten, Verbrauchsdaten oder Modernisierungsnachweise unklar sind.
In solchen Fällen ist der Bedarfsausweis oft die sicherere Variante, weil er nicht auf vollständige Verbrauchsdaten angewiesen ist. Lassen Sie die endgültige Auswahl jedoch direkt beim Anbieter prüfen.
Wenn Ihr Gebäude älter ist, weniger als fünf Wohneinheiten hat und Sie keinen Nachweis über den Wärmeschutzstandard 1977 oder eine entsprechende Modernisierung haben, wählen Sie eher den Bedarfsausweis.
Wenn Ihr Gebäude neuer ist oder mindestens fünf Wohneinheiten hat und vollständige Verbrauchsdaten vorhanden sind, kann häufig ein Verbrauchsausweis in Betracht kommen.
Diese Übersicht dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Prüfung durch eine ausstellungsberechtigte Person oder den externen Anbieter.
Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis im Vergleich
| Kriterium | Bedarfsausweis | Verbrauchsausweis |
|---|---|---|
| Grundlage | Berechnung anhand Gebäude, Hülle und Anlagentechnik | Tatsächlicher Energieverbrauch der vergangenen Jahre |
| Typische Nutzung | Altbau, fehlende Verbrauchsdaten, Neubau, bestimmte Sanierungen | Bestandsgebäude mit vollständigen und belastbaren Verbrauchsdaten |
| Datenbedarf | Gebäudedaten, Baujahr, Bauteile, Heizung, Modernisierungen | Verbrauchsdaten aus mindestens 36 zusammenhängenden Monaten |
| Bei älteren kleinen Wohngebäuden | Häufig erforderlich | Nur möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind |
| Wenn Verbrauchsdaten fehlen | In der Regel die passende Variante | In der Regel nicht geeignet |
Hinweis: Die Tabelle stellt eine vereinfachte Orientierung dar. Sonderfälle wie Denkmal, sehr kleine Gebäude, gemischt genutzte Gebäude, Nichtwohngebäude, Neubau oder größere Sanierungen sollten gesondert geprüft werden.
Wann Sie besonders sorgfältig prüfen sollten
- Altes Einfamilienhaus oder Zweifamilienhaus: Bei Bauantrag vor dem 01.11.1977 und ohne Nachweis zum Wärmeschutzstandard 1977 ist häufig der Bedarfsausweis erforderlich.
- Unvollständige Verbrauchsdaten: Wenn keine belastbaren Verbrauchsdaten für mindestens 36 zusammenhängende Monate vorliegen, ist ein Verbrauchsausweis in der Regel nicht die richtige Wahl.
- Längerer Leerstand: Leerstände können die Verbrauchswerte verfälschen und müssen fachlich berücksichtigt werden.
- Gemischt genutzte Gebäude: Bei Wohn- und Gewerbenutzung kann eine gesonderte Prüfung erforderlich sein.
- Denkmal oder Sonderfall: Für bestimmte Gebäude können Ausnahmen oder besondere Regeln gelten.
Wenn Sie nicht sicher sind, welchen Ausweis Sie benötigen, wählen Sie zunächst die allgemeine Anfrage oder lassen Sie die Auswahl direkt beim Anbieter prüfen.
Allgemeine Energieausweis-AnfrageEnergieausweis online anfragen: so gehen Sie vor
- Immobilienart wählen – zum Beispiel Haus, Wohnung oder gewerbliches Objekt.
- Objektdaten bereithalten – Baujahr, Wohnfläche, Heizungsart und Verbrauchsdaten prüfen.
- Ausweistyp klären – der Anbieter hilft bei Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.
- Anfrage absenden – Daten direkt beim externen Partner übermitteln.
- Energiekennwerte nutzen – Angaben anschließend korrekt in Ihr Immobilieninserat übernehmen.
Die konkrete Prüfung, Beauftragung und Abwicklung erfolgt direkt beim externen Anbieter.
Diese Daten sind häufig hilfreich
- → Adresse und Gebäudetyp
- → Baujahr des Gebäudes
- → Wohn- beziehungsweise Nutzfläche
- → Heizungsart und wesentlicher Energieträger
- → Verbrauchsdaten der letzten Jahre, falls vorhanden
- → Modernisierungen, Dämmung oder Fenstererneuerungen
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Energieausweis direkt online anfragen
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Zum Energieausweis-AnbieterFür wen ist die Online-Anfrage besonders sinnvoll?
Private Eigentümer
Wenn Sie ein Haus oder eine Wohnung verkaufen oder vermieten möchten und noch keinen aktuellen Energieausweis haben.
Vermieter
Wenn Sie vor einer Neuvermietung prüfen möchten, welche Energieausweis-Angaben für Ihr Inserat benötigt werden.
Immobilienanbieter
Wenn Sie Exposés und Online-Inserate vollständig vorbereiten und Rückfragen zur Energieeffizienz reduzieren möchten.
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clever-immobilien.de stellt Ihnen auf dieser Seite Informationen rund um den Energieausweis bereit und verweist auf einen externen Anbieter. Der Link ist als Anzeige beziehungsweise Affiliate-Link gekennzeichnet.
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FAQ zum Energieausweis
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Energieausweis online anfragenExterner Anbieter. Keine Rechtsberatung. Bitte prüfen Sie, welcher Energieausweis für Ihr Objekt erforderlich ist.