25996 Wenningstedt-Braderup (Sylt)
Die vollständige Adresse der Immobilie erhalten Sie vom Anbieter.
| Kaufpreis: | 1.800.000 EUR |
| Grundstück: | ca. 647 m² |
| Erschl.: | Erschlossen |
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Sylt pur in Wenningstedt: Begehrte Lage wartet auf Sie!
Inmitten der begehrten Ortschaft Wenningstedt auf der traumhaft schönen Insel Sylt liegt dieses Grundstück, nur rund 500 Meter von der Nordsee entfernt. Die Lage vereint entspanntes Wohnen mit unmittelbarer Nähe zu Strand, Promenade und allen Annehmlichkeiten des Alltagslebens. Wenningstedt gehört zu den Top-Adressen der Insel – ideal für Ferienvermietung wie für dauerhaftes Wohnen, umgeben von gepflegter Bebauung, Ferienhäusern und der einzigartigen Sylt-Atmosphäre mit Dünen, Heide und Meerblick.
Grundstücksdetails
Mit einer Fläche von ca. 647 m² und bestehendem Altbestand bietet es Flexibilität: Abriss mit Neubau oder umfassende Sanierung nach baurechtlichen Vorgaben. Die großzügige Parzelle eignet sich hervorragend für ein hochwertiges Wohn- oder Ferienobjekt inklusive Garten und Freiflächen. Zufahrt, Stellplätze und Nebenanlagen sind problemlos integrierbar.
Eine GFZ von 0,28 und GRZ von 0,15 erlauben maximal 97,1 m² Grundfläche sowie 181,2 m² Gesamtwohnfläche. Im Sondergebiet 8 sind Ferienvermietung und Dauerwohnen gleichermaßen möglich; der Bebauungsplan von 2011 regelt Details wie Geschossigkeit oder Dachform.
Ein positiver Bauvorbescheid von Juni 2016 bestätigt die Machbarkeit eines Wohnhauses mit zwei 60-m²-Wohnungen und stärkt die Investitionssicherheit. Keller sind zulässig für effiziente Nutzung von Technik- und Abstellflächen. Aufteilung, Geschosse oder Anpassungen klären Sie bitte mit dem Bauamt ab.
Planungshinweis
GRZ- und GFZ-Werte bieten Orientierung; die exakte Bebaubarkeit inklusive Abmessungen, Höhen oder Gestaltungsvorgaben prüft das zuständige Bauamt am Bebauungsplan 2011 und Vorbescheid 2016. Ein Architekt kann ein passgenaues Konzept erarbeiten. Die verbindliche Bebaubarkeit (z. B. genaue Gebäudeabmessungen, Höhenentwicklung, Dachform, zulässige Nutzungstiefen und Gestaltungsvorgaben) ist im Einzelfall direkt mit dem zuständigen Bauamt anhand des Bebauungsplans 2011 und des Bauvorbescheids von 2016 zu klären.
Inmitten der begehrten Ortschaft Wenningstedt auf der traumhaft schönen Insel Sylt liegt dieses Grundstück, nur rund 500 Meter von der Nordsee entfernt. Die Lage vereint entspanntes Wohnen mit unmittelbarer Nähe zu Strand, Promenade und allen Annehmlichkeiten des Alltagslebens. Wenningstedt gehört zu den Top-Adressen der Insel – ideal für Ferienvermietung wie für dauerhaftes Wohnen, umgeben von gepflegter Bebauung, Ferienhäusern und der einzigartigen Sylt-Atmosphäre mit Dünen, Heide und Meerblick.
Grundstücksdetails
Mit einer Fläche von ca. 647 m² und bestehendem Altbestand bietet es Flexibilität: Abriss mit Neubau oder umfassende Sanierung nach baurechtlichen Vorgaben. Die großzügige Parzelle eignet sich hervorragend für ein hochwertiges Wohn- oder Ferienobjekt inklusive Garten und Freiflächen. Zufahrt, Stellplätze und Nebenanlagen sind problemlos integrierbar.
Eine GFZ von 0,28 und GRZ von 0,15 erlauben maximal 97,1 m² Grundfläche sowie 181,2 m² Gesamtwohnfläche. Im Sondergebiet 8 sind Ferienvermietung und Dauerwohnen gleichermaßen möglich; der Bebauungsplan von 2011 regelt Details wie Geschossigkeit oder Dachform.
Ein positiver Bauvorbescheid von Juni 2016 bestätigt die Machbarkeit eines Wohnhauses mit zwei 60-m²-Wohnungen und stärkt die Investitionssicherheit. Keller sind zulässig für effiziente Nutzung von Technik- und Abstellflächen. Aufteilung, Geschosse oder Anpassungen klären Sie bitte mit dem Bauamt ab.
Planungshinweis
GRZ- und GFZ-Werte bieten Orientierung; die exakte Bebaubarkeit inklusive Abmessungen, Höhen oder Gestaltungsvorgaben prüft das zuständige Bauamt am Bebauungsplan 2011 und Vorbescheid 2016. Ein Architekt kann ein passgenaues Konzept erarbeiten. Die verbindliche Bebaubarkeit (z. B. genaue Gebäudeabmessungen, Höhenentwicklung, Dachform, zulässige Nutzungstiefen und Gestaltungsvorgaben) ist im Einzelfall direkt mit dem zuständigen Bauamt anhand des Bebauungsplans 2011 und des Bauvorbescheids von 2016 zu klären.
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