25554 Wilster
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| Kaufpreis: | 75.000 EUR |
| Grundstück: | ca. 771 m² |
| Frei ab: | 2025-12-19 |
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Tolles Grundstück in Wilster
Bauplanungsrechtliche Einordnung
Das Grundstück liegt außerhalb eines bestehenden Wohngebietes ohne rechtskräftigen Bebauungsplan. Die Bebaubarkeit richtet sich daher nach § 34 BauGB.
Ein Neubau ist zulässig, wenn er sich in die vorhandene Nachbarbebauung einfügt. Entscheidend sind vor allem Gebäudegröße, Höhe, Geschosszahl, Bauweise und die überbaubare Fläche. Die Art der Nutzung orientiert sich ebenfalls an der Umgebung, überwiegend also Wohnnutzung.
Die Erschließung muss gesichert sein (Zufahrt, Wasser/Abwasser, Strom etc.). Das Ortsbild sowie gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse dürfen nicht beeinträchtigt werden.
Für Käufer bedeutet das:
Das Grundstück ist grundsätzlich bebaubar, die konkrete Ausgestaltung richtet sich jedoch nach der bestehenden Bebauung in der Nachbarschaft. Für verbindliche Planungssicherheit empfiehlt sich eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
Haben Sie weitere Fragen zu dieser Immobilie oder suchen noch Ihre Traumimmobilie?
Oder haben Sie ganz allgemeine Fragen zum Thema Immobilien?
Sprechen Sie uns gern unverbindlich an, damit wir Sie beraten können.
Ihr Ansprechpartner:
RE/MAX Ihr persönlicher Makler
Ina Hansen-Kern
Kuhberg 9
24534 Neumünster
Telefon: 0170-7356428
EMail: ina.hansen@remax.de
Ich freue mich über Ihren Anruf!
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Bitte beachten Sie, dass die Maklerprovision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie die Immobilie auch tatsächlich kaufen.
Alle Einheiten und Dateien richten sich nach den Angaben des Auftraggebers. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Courtage beträgt 3,57 % inkl. gesetzl. MwSt.
In Ausnahmefällen kann, aufgrund erhöhter Nachfrage, der tatsächliche Kaufpreis den Angebotspreis übersteigen. Es kann zu unserem digitalem Angebotsverfahren DAVEit kommen.
Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Wohnflächenangabe um die Wohn-Nutzfläche handelt.
Das Grundstück liegt in einer attraktiven, ruhigen Wohnlage der Stadt Wilster im Kreis Steinburg. Die Umgebung ist geprägt von gepflegten Ein- und Zweifamilienhäusern und bietet ein angenehmes, gewachsenes Wohnumfeld. Die Innenstadt mit Einkaufsmöglichkeiten, Gastronomie, Ärzten sowie Schulen und Kindergärten ist schnell erreichbar.
Wilster verfügt über eine gute Verkehrsanbindung in Richtung Itzehoe, Brunsbüttel und Hamburg. Die reizvolle Landschaft der Wilster Marsch bietet zudem einen hohen Freizeit- und Erholungswert.
Bauplanungsrechtliche Einordnung
Das Grundstück liegt außerhalb eines bestehenden Wohngebietes ohne rechtskräftigen Bebauungsplan. Die Bebaubarkeit richtet sich daher nach § 34 BauGB.
Ein Neubau ist zulässig, wenn er sich in die vorhandene Nachbarbebauung einfügt. Entscheidend sind vor allem Gebäudegröße, Höhe, Geschosszahl, Bauweise und die überbaubare Fläche. Die Art der Nutzung orientiert sich ebenfalls an der Umgebung, überwiegend also Wohnnutzung.
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Das Grundstück ist grundsätzlich bebaubar, die konkrete Ausgestaltung richtet sich jedoch nach der bestehenden Bebauung in der Nachbarschaft. Für verbindliche Planungssicherheit empfiehlt sich eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
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Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Wohnflächenangabe um die Wohn-Nutzfläche handelt.
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Wilster verfügt über eine gute Verkehrsanbindung in Richtung Itzehoe, Brunsbüttel und Hamburg. Die reizvolle Landschaft der Wilster Marsch bietet zudem einen hohen Freizeit- und Erholungswert.
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