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Unsere Heimat – Ihre Maklerin
XR7 Immobilienagentur

Immobilienmaklerin im Gebiet Chiemgau | Rosenheim | Landkreis Rosenheim | München und Umgebung gesucht?

Ich freue mich auf Ihre Anfrage und ein erstes Gepräch.

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Eigentümer
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Angebote

Verkauf

Rosenheim: renoviertes 1-Zimmer-Apartment (verkauft)

Übersee am Chiemsee: Grundstück für Einfamilienhaus  (verkauft)

Kiefersfelden: 3-Zi-Terrassenwohnung mit großem Privatgarten (verkauft)

coming soon:

Reihenhaus in Rosenheim
3-Zimmer Wohnung in München Fürstenried
Doppelhaushälfte in Ottobrunn

Vermietung

derzeit keine

Suche

Wir suchen für vorgemerkte Kunden 1-Zimmer Appartments sowie 2- und 3- Zimmer-Wohnungen in Rosenheim und München,
sowie Häuser oder Doppelhaushälften im Chiemgau, Rosenheim bis München Süd.

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renovierungs-oder sanierungsbedürftige Wohnungen und Häuser in Rosenheim, im Landkreis Rosenheim sowie auch in München.

Eigentümer

Die exklusive Vermarktung

Die Entscheidung, eine Immobilie zu verkaufen fällt vielleicht nicht immer leicht- zum Beispiel, wenn die Immobilie mit persönlichen Erinnerungen verbunden ist. Aber auch die Komplexität des Verkaufsprozesses, die bei einer Immobilienveräußerung auf einen zukommt und bei der man alleine schnell den Überblick verlieren kann, ist nicht zu unterschätzen.

Um eine Immobilie richtig und erfolgreich zu verkaufen, braucht es eine gute Planung, viel Know-how und vor allem Zeit. Und auch beim Privatverkauf fallen Kosten an, wie zum Beispiel für die Erstellung eines Wertgutachtens, die Erstellung eines Energieausweises oder das Inserieren in diversen Onlineportalen. Ruth Etzelsbeck von XR7 Beratungsagentur, Ihre renommierte Immobilienmaklerin, kann Ihnen all diese Aufgaben abnehmen.

Das dürfen Sie erwarten:

  • Seit mehr als 10 Jahren Erfahrung als Immobilienmaklerin im Chiemgau bis München
  • Erstellung eines professionellen Exposés – wenn gewünscht oder notwendig: Drohnenaufnahmen
  • Individuelles, auf Sie zugeschnittenes Marketingkonzept
  • Umfassende Kenntnisse des Immobilienmarktes
  • Dank des großen festen Kundenstamms gelingt es oftmals, Immobilie und Interessent schon vor der öffentlichen Annonce. So profitieren Sie von einem schnellen und effektiven Immobilienverkauf – und das zu einem marktgerechten Preis.
  • Ermittlung eines realistischen Verkaufspreises, welcher sichere Verkaufsverhandlungen ermöglicht
  • Individuelle & persönliche Beratung vor Ort
  • Gelungene Besichtigungen
  • Kostenlose Immobilienbewertung, wenn ich für Sie als Maklerin tätig bin.

Profitieren Sie von den Möglichkeiten der professionellen Immobilienpräsentation:

  • 360° RUNDGANG
  • LUFTBILDAUFNAHMEN
  • PROFESSIONELLER FOTOGRAF
  • HOME-STAGING
  • SCHAUKasten

Immobilienbewertung

Wenn Sie Interesse daran haben, Ihre Immobilie in der nächsten Zeit bewerten zu lassen oder wenn Sie darüber nachdenken, Ihre Immobilie zu verkaufen, dann würde ich mich sehr freuen, wenn ich von der XR7 Beratungsagentur Sie beraten dürfte.

Melden Sie sich ganz unverbindlich per Anruf oder mail!

Eine professionelle Wertermittlung/ Immobilienbewertung  KOSTENLOS für Sie, wenn ich für Sie als Maklerin tätig bin.

Ich möchte neben der reinen Maklertätigkeit auch Ihre Beraterin und Dienstleisterin sein. Dazu gehört selbstverständlich auch, den Wert Ihrer Immobilie nach anerkannten Richtlinien zu bestimmen.

Makler-Alleinauftrag

Immobilienverkauf mit nur einem/einer MaklerIn

Wesentliche Vorteile durch Erteilung des Makleralleinauftrages:

Warum Sie beim Immobilienverkauf nur einen einzigen Makler beauftragen sollten:

Es gibt Immobilieneigentümer, die mehrere Makler mit dem Verkauf ihrer Immobilie beauftragen – dies ist ein Irrweg. Effizienter für Sie ist die Beauftragung eines einzigen Maklers, und zwar mittels eines Makleralleinauftrages.

Wenn mehrere Makler beauftragt sind, werden potentielle Käufer gleich mehrfach verschreckt:

  • Interessenten wird nicht klar, wer eigentlich zuständig ist? Sind Zusagen und Reservierungen überhaupt verbindlich? Ist die Immobilie etwa schon verkauft? Interessenten mit ernsthaften Absichten achten häufig darauf, ob ein Alleinauftrag existiert.
  • Kaufinteressenten müssen zudem befürchten, dass mehrfach Provision von ihnen verlangt wird. Viele sehen sich die Immobilie deshalb gar nicht erst an.

Das fundierte Ermitteln des marktüblichen Preises durch ein Wertgutachten, die Pflege der Kontakte zu Kaufinteressenten, das Erstellen eines lückenlosen, repräsentativen Exposés – dies alles sind aufwendige, zeitintensive Tätigkeiten. Teils sind sie obendrein noch mit hohen Kosten verbunden. Sind mehrere Makler beauftragt, kann es vorkommen, dass keiner sich wirklich intensiv mit Ihrer Immobilie befasst.

Nur der allein beauftragte Makler hat die volle Kontrolle über das Marketing und ist in der Lage, eine durchdachte, auf Ihre Immobilie abgestimmte Vermarktungsstrategie zu entwickeln. Davon profitieren Sie als Eigentümer.

Ein weiterer Vorteil ist die Betreuung potentieller Kaufinteressenten. Auch diese erfolgt gründlicher und nachhaltiger bei einem Makleralleinauftrag.

Sie als Eigentümer legen Wert auf höchste Diskretion. Diese ist bei mehreren Maklern naturgemäß nicht so lückenlos gewährleistet wie bei einem Makleralleinauftrag.

Der Alleinauftrag garantiert hohes Engagement, denn er signalisiert dem beauftragten Makler: Es zahlt sich aus, sich mit aller Energie für einen möglichst profitablen Verkauf einzusetzen. Dazu verpflichtet er sich gegenüber dem Eigentümer.

Loyal und mit Herz

Profitieren Sie von meinem Wissen und meiner Erfahrung, sowie von meinem persönlichen Service. Verantwortungsbewusstsein, Transparenz sowie respektvoller Umgang mit Ihrem Eigentum hat oberste Priorität.

Besichtigungen am Wochenende sind selbstverständlich. Eine professionelle Wertermittlung Ihres Eigentums ist die Grundlage für den Vermarktungserfolg. Ich begleite meine Kunden von Anfang an, um ein perfektes Ergebnis zu erzielen.

Tippgeber-Provision:

Diese Prämie sollten Sie sich nicht entgehen lassen!
Wenn Sie von einer Immobilie wissen, die verkauft oder vermietet werden soll: Informieren Sie mich. Ihr Tipp  wird belohnt! Wenn er zu einem Abschluss führt, mit 15 Prozent, der an meine Agentur gezahlten Netto-Vermittlungsprovision (ohne MwSt.).

Voraussetzungen für Ihre Tippgeber-Prämie sind:

  • XR7 Beratungsagentur kennt das Objekt nicht
  • Das Objekt liegt in der Region Chiemgau, Rosenheim (+Lkr.), München (+München Kreis)
  • Es liegt noch kein Maklerauftrag vor
  • Das Objekt wird noch nicht beworben

Wenn Sie also jemanden aus Ihrem Verwandten-, Freundes- oder Bekanntenkreis kennen, die oder der seine Immobilie verkaufen möchte, kontaktieren Sie mich. Senden Sie dazu die Ihnen bekannten Fakten per e-mail. Ganz besonders wichtig sind natürlich Angaben zum Eigentümer, zur Immobilie und Ihre eigenen Kontaktangaben. Hilfreich ist es, wenn Sie mich möglichst umfassend informieren.

Es können nur Objekte berücksichtigt werden, die nicht bereits in unserer Kartei erfasst sind. Ebenso sind Immobilien ausgeschlossen, die uns zuvor von einem anderen Tippgeber benannt wurden. Außerdem behalte ich mir vor, Objekte abzulehnen.

Erfüllt die Immobilie die genannten Voraussetzungen, werde ich den Besitzer kontaktieren. Hierbei sind die Erfolgsaussichten höher, wenn Sie als Tippgeber den Eigentümer bereits informiert haben. Auf Wunsch nehme ich Ihren Tipp aber auch völlig anonym auf. Ihr Name wird dann niemandem gegenüber genannt.

Falls Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Tipp schreiben, erhalten Sie von uns eine schriftliche Bestätigung.

Ausgeschlossen von der Tippgeber-Prämie sind Personen, die diese aus standesrechtlichen Gründen nicht annehmen dürfen. Dazu zählen z. B. Rechtsanwälte und Steuerberater. Natürlich freuen wir uns dennoch sehr über etwaige nützliche Hinweise aus diesem Personenkreis.

Wann erhalten Sie Ihre Provision?

Nach dem Zustandekommen eines rechtswirksamen Kauf- oder Mietvertrages und nach Eingang der Provision auf meinem Agentur- Konto.

Neue Regelung der Maklerprovision

Kaum ein deutscher Immobilienmarkt ist so hart umkämpft wie der Markt in Oberbayern, speziell in München. Die steigende Nachfrage nach Wohnraum bei gleichzeitig geringem Angebot führt zu immer höheren Immobilienpreisen. Daher ist überall bekannt: Wer eine Immobilie (in München) kaufen möchte, der muss tief in die Tasche greifen. Meist werden die Kaufnebenkosten außer Acht gelassen.
Die Zahlung der Maklerprovision fiel bisher meist dem Käufer der Immobilie zu, denn auf dem umkämpften Markt sind die Eigentümer einer Immobilie in der deutlich besseren Verhandlungsposition.

Mit dem neuen Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser hat sich das geändert.

EINE NEUREGELUNG DER MAKLERPROVISION WAR DRINGEND NÖTIG

Was am Mietmarkt schon Jahre Gang und Gäbe ist, hat auf dem Kaufmarkt lange auf sich warten lassen: „Wer den Makler engagiert, der muss ihn auch bezahlen“. Auf dem Kaufmarkt konnten sich Eigentümer und Käufer bisher zu den Zahlungsmodalitäten über Verhandlungen einigen. In Ballungszentren wie München, wo die Nachfrage nach Immobilien das Angebot bei weitem übersteigt, haben die Käufer zu wenig Verhandlungsmacht, um die vollständige Übernahme der Maklerprovision abzulehnen. Somit gab es bei einem Kauf faktisch keine Verhandlungen mehr dazu, wer für die Maklerprovision aufkommt. Im Gegenteil: Es wurde zum gängigen Standard, dass der Käufer die Maklerprovision zu zahlen hat. Obwohl es meist der Eigentümer einer Immobilie ist, der den Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragt.

Dass diese Lösung nicht sonderlich fair ist, hat auch das zuständige Bundesministerium erkannt.

DAS ÄNDERTE SICH AN DER MAKLERPROVISION

Die neue Regelung sieht grundsätzlich vor, dass maximal 50% der Kosten auf den Käufer übertragen werden.

  • Beauftragt der Eigentümer der Immobilie den Makler, wird die Provision fair (50:50) geteilt.
  • Beauftragt der Käufer den Immobilienmakler mit der Suche nach einer geeigneten Immobilie, so muss dieser allein für die Kosten aufkommen.
  • Beauftragen beide Parteien den Immobilienmakler, so wird die Provision fair (50:50) geteilt.
  • Sollte der Immobilienmakler mit einer der beiden Parteien vereinbart haben, für diese kostenlos tätig zu sein, darf auch von der anderen Partei keine Vergütung verlangt werden.
  • Das Gesetz bezieht sich explizit auf den Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäuser. Baugrundstücke, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien sind von den Bestimmungen ausgenommen.
  • Die Beauftragung des Maklers muss in Schriftform erfolgen.

Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

Der Gesetzesentwurf wurde im Mai im Bundestag verabschiedet. Das Gesetz tritt

Welche Folgen hat das für Verkäufer?

MIT ODER OHNE MAKLER?

  • Kennen Sie den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie?
  • Haben Sie schon einmal erfolgreich eine Immobilie verkauft?
  • Ist Ihr Verkaufsgeschick gut?
  • Erkennen Sie Verkaufshindernisse?
  • Kennen Sie sich mit steuerlichen/ rechtlichen Anforderungen, die für den Verkauf notwendig sind, aus?
  • Sind Sie bereit, alle notwendigen Unterlagen zu besorgen?
  • Haben Sie die Zeit, die Vielzahl der Anfragen zu kontaktieren, zu organisieren und die Besichtigungen durchzuführen?
  • Haben Sie die Möglichkeit, die Bonität und die Finanzierung der Kaufinteressenten zu prüfen?

Es geht auch allein, aber MIT Makler geht es besser!

Wenig Aufwand – mehr Erfolg!

FAZIT ZUR MAKLERPROVISION

Die neue Gesetzgebung sorgt auf dem Immobilienmarkt für mehr Fairness. Das kann man nur begrüßen. Da der kostenlose Verkauf für Eigentümer nicht mehr das Verkaufsargument Nr. 1 ist, müssen sich Eigentümer detaillierter mit den Leistungen und Referenzen der in Frage kommenden Makler auseinandersetzen. Erfahrung, Qualität und Regionalität spielen nun die entscheidende Rolle bei der Wahl des Immobilienmaklers. Mit mehr als 10 Jahren Erfolg auf dem Immobilienmarkt ist XR7 Beratungsagentur Ihr Experte!

Gerne beantworte ich Ihnen weiterführende Fragen zu Ihren Immobilienanliegen in einem persönlichen Gespräch.

JETZT BERATUNGSTERMIN VEREINBAREN!

Meine Kunden schätzen an meiner Arbeit vor allem die Kompetenz, Schnelligkeit und Hilfsbereitschaft. Aber auch meine Professionalität bei der Betreuung und während der Abwicklung des Verkaufsprozesses sowie der Einsatz werden immer wieder genannt.

Profitieren auch Sie auch davon und vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin. Ich freue mich auf Sie!

Bauträger

XR7. Ihr Partner für den Neubauvertrieb.

Sie sind der Experte für den Neubau und ich die Spezialistin für den Vertrieb von Immobilien. Gemeinsam erzielen wir für Sie ein optimales Ergebnis: den schnellen Verkauf zum maximalen Preis.
Wenn Sie sich für mich als Ihre Partnerin für den Vertrieb entscheiden, dann profitieren Sie von meiner Erfahrung und meinen umfassenden Leistungen beim Immobilienvertrieb. So können Sie sich ganz auf den Bau konzentrieren – ich übernehme alle Aufgaben rund um den Vertrieb Ihres Neubauprojektes und informiere Sie in einem wöchentlichen Reporting über den aktuellen Stand.

Warum bin ich perfekt für Sie?

  • Seit 2010 erfolgreich als Immobilienmaklerin tätig
  • bereits einige umgesetzte Bauträgerprojekte
  • fundierte und professionelle Standort- und Wohnmarktanalyse
  • umfassendes auf Ihr Projekt zugeschnittenes Marketing
  • professioneller Vertrieb Ihrer Neubauimmobilien
  • hochqualifiziert und überaus engangiert
  • umfassendes Netzwerk an Investoren, Interessenten und Grundstückseigentümern von Salzburg bis München

So führe ich Ihr Projekt vertrieblich zum Erfolg

  1. Umfassendes Markteting
  2. vertrieblich erfolgreich
  3. vorgemerkte Interessenten
  4. Besichtigungen
  5. Verkaufsverhandlungen
  6. Finanzierung
  7. Begleiten zum Notar

Sie planen ein Neubauprojekt? Kontaktieren Sie mich!

Mit viel Kompetenz, Erfahrung und Know-how bin ich Ihre Ansprechpartnerin für Neubauprojekte.
Von der ersten Planung bis zur letzten Schlüsselübergabe begleite ich zum erfolgreichen Abschluss Ihres Projektes.
Sie haben die Expertise für den Bau von Immobilien und ich bin die Expertin darin, sie zu verkaufen.

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